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Schaak SZHorsetraining GmbH

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Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Schaak SZHorsetraining GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Schaak SZHorsetraining GmbH



1.) Geltungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Schaak SZHorsetraining GmbH und dem Reitschüler bzw. dessen gesetzlichen Vertretern über die Erteilung von Reitunterricht, Beritt sowie den allgemeinen Umgang mit Pferden und Ponys auf dem Betriebsgelände oder auf anderen Höfen und Geländen.


2.) Gegenstand der Vereinbarung


Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von Reitunterricht. Der Vertrag kommt zustande, sobald sich der Reitschüler im Online-Buchungssystem registriert, den unterschriebenen Anmeldebogen im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.


Je nach Freischaltung erfolgt die Unterrichtsteilnahme entweder über individuelle Buchung von Terminen oder über einen regelmäßig zugewiesenen Stammplatz. Die Vergabe von Stammplätzen liegt im Ermessen des Betriebs.


Der Unterricht beinhaltet Theorie und Praxis mit dem Pferd. Inhalt und Ort des Unterrichts bestimmt der Reitlehrer. Eine Reitstunde dauert 60 Minuten und schließt die Versorgung des Pferdes nicht ein. Diese hat der Reitschüler selbst rechtzeitig vor und nach der Stunde zu übernehmen. Unterricht findet auf dem Reitplatz oder im Ausreitgelände statt.

 

3.) Risiko und Haftung


3.1. Haftung


Das Reiten erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Umgang mit Pferden ist mit Risiken verbunden, da das Verhalten der Tiere nicht vollständig vorhersehbar ist.


Alle Reitschüler sind verpflichtet, eine gültige private Haftpflichtversicherung sowie eine Unfallversicherungnachzuweisen. Darüber hinaus ist es verpflichtend, dass die private Haftpflichtversicherung eine Zusatzdeckung für das Reiten oder Führen fremder Pferde enthält (oft bezeichnet als „Reiten fremder Pferde – Zusatzdeckung“ oder „Pferdemieter-Deckung“). Diese Versicherung muss Schäden abdecken, die durch den Reiter an fremden Pferden, Ausrüstung oder Dritten verursacht werden.


Der Betrieb übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle oder Schäden, die während des Aufenthalts auf dem Hof oder im Zusammenhang mit dem Reitunterricht bzw. der Nutzung der Pferde entstehen – es sei denn, diese beruhen nachweislich auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Betriebs, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.


Eine Haftung für Schäden durch Dritte ist ausgeschlossen. Haftungsansprüche sind unverzüglich nach dem Schadensereignis schriftlich anzumelden.


Für mitgebrachte Wertgegenstände, Kleidung oder Geld wird keine Haftung übernommen.


3.2. Aufsichtspflicht


Die Erziehungsberechtigten bleiben während der gesamten Teilnahmezeit aufsichtspflichtig und haften entsprechend.


3.3. Hinweise


Reitplätze, Koppeln, Pferdeboxen u. ä. dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis betreten werden. Pferde dürfen nur nach Rücksprache gefüttert werden.


3.4. Helmpflicht


Während des Reitens besteht Helmpflicht. Der Helm muss den aktuellen Euronormen entsprechen. Leihhelme stehen zur Verfügung.


3.5. Kleidung


Während des Reitunterrichts ist geeignete Kleidung Pflicht: Reithose sowie feste, über den Knöchel reichende Schuhe/Stiefel mit Absatz. Bei ungeeigneter Kleidung ist eine Teilnahme ausgeschlossen.


3.6. Auskunftspflicht


Der Reitschüler bzw. die Sorgeberechtigten bestätigen, dass der Reitschüler körperlich und geistig in der Lage ist, am Reitunterricht teilzunehmen. Relevante gesundheitliche Einschränkungen sind vorab mitzuteilen.

Aus Rücksicht auf unsere Pferde gilt eine maximale Reitergewichtsgrenze von 90 kg.


4.) Vergütung


Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Preisänderungen werden im Voraus kommuniziert.


Das Reitabo ist bis zum 5. eines Monats zu bezahlen und gilt für eine Reiteinheit pro Woche zum festgelegten Stammplatztermin. Die Monatspreise basieren auf einer Mischkalkulation über das Jahr. Es erfolgt keine Anpassung bei mehr oder weniger Terminen in einzelnen Monaten.


Einzelstunden, Ausritte, Kurse und Veranstaltungen sind bei Anmeldung vollständig zu bezahlen.


5.) Unterrichtsausfall


Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, wird ein Ersatztermin angeboten. Kein Anspruch besteht bei Ausfall durch höhere Gewalt (z. B. extreme Wetterbedingungen).


Wird der Unterricht aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Reitschülers liegen, nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz.


6.) Buchung und Absage von Reitstunden


Die Buchung und Stornierung erfolgt ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.


Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist die Absage möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn, im Buchungssystem vorzunehmen, um den Platz für andere Teilnehmer freizugeben.


Individuelle Regelungen bei längerer Krankheit oder ähnlichen Umständen sind nach Absprache möglich.


7.) Vertragslaufzeit und Kündigung des Reitabos


Der Vertrag beginnt mit Abgabe des Anmeldebogens und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende schriftlich möglich.


8.) Buchung und Absage von Kursen


Kurse sind spätestens 4 Wochen vor Beginn vollständig zu bezahlen.


Bereits gezahlte Beträge werden nach Abzug der Stornogebühr als Guthaben im Reitbuch gutgeschrieben.